Fahrpreise

Als Beförderungsentgelt im Pflichtfahrgebiet werden festgesetzt:

1. Fahrpreis

Preise für Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen:

Preise für Großraumtaxen ab 5 Fahrgastplätzen:

Tarifstufe 1: bei Zielfahrten
Fahrten die am Bestellungsort beginnen und enden

Tarifstufe 3: bei Zielfahrten
Fahrten bei denen der Fahrgast nicht zum Bestellungsort zurückkehrt

a) Grundtarif

4,50 €

a) Grundtarif

5,90 €

b) Mindestentgelt
(Grundtarif und eine Schalteinheit für Anfahrt und Bereitstellung)

4,60 €/km

b) Mindestentgelt
(Grundtarif und eine Schalteinheit für Anfahrt und Bereitstellung)

6,00 €/km

c) Arbeitstarif
Tarif 1 bis 3000 m
je angefangene Teilstrecke von 35,71 m

Tarif 1 ab 3000 m
je angefangene Teilstrecke von 41,67 m


2,80 €/km
0,10 €

2,40 €/km
0,10 €

c) Arbeitstarif
Tarif 3
je angefangene Teilstrecke von 33,33 m
 


3,00 €/km
0,10 €

d) Zeittarif
je angefangene 09,00 Sekunden

40,00 €/Std
0,10 €

d) Zeittarif
Für jede angefangenen 09,00 Sekunden

40,00 €/Std
0,10 €

Preise für Rollstuheltaxen (die spziell für den Transport von Rollstühlen ausgelegt sind und in denen Fahrgäste sitzend im Rollstuhl befördert werden)

 

Nicht Vorhanden!

2. Zuschläge
Die maximale Höhe der Zuschläge wird auf 5,00 € begrenzt. Die Zuschläge sind auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.

a) Grundtarif

19,90 €

a) Für die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwagen, Blindenhunden, Rollstühlen und Gehhilfen für mobilitätsgeschränkte Fahrgäste, sowie Gepäck von Schwerbehinderten wird kein Zuschlag erhoben.

b) Mindestentgelt
(Grundtarif und eine Schalteinheit für Anfahrt und Bereitstellung)

20,00 €/km

b) Für die Mitnahme von Gepäck und Tieren kann ein Zuschlag erhoben werden.

- je Gepäck / Tier


1,00 €

c) Arbeitstarif
Tarif 4
je angefangene Teilstrecke von 33,33 m
 


3,00 €/km
0,10 €

c) Das Tragen von Gepäck zwischen Fahrzeug und Anhol- bzw. Zielort ist bei der Bestellung bzw. vor Fahrtbeginn zu vereinbaren.

d) Zeittarif
je angefangene 09,00 Sekunden

40,00 €/Std
0,10 €

  

Bei Fahrpreisanzeigern, welche die Möglichkeit der Kasse-Rückschaltung besitzen, muss diese eingesetzt werden. In Stellung "Kasse" ist kein Tarif wirksam.

Bei Weiterfahrt der Fahrtgäste besteht die Möglichkeit, in die zuletzt gültige Tarifstufe zurückzuschalten (wird vom Fahrpreisanzeiger automatisch gewählt). Wird die Rückschaltung nicht genutzt, wird nach einer Fahrt von 10 m automatisch auf "frei" geschaltet.