Als Beförderungsentgelt im Pflichtfahrgebiet werden festgesetzt:
1. Fahrpreis
Preise für Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen: | Preise für Großraumtaxen ab 5 Fahrgastplätzen: | ||
Tarifstufe 1: bei Zielfahrten | Tarifstufe 3: bei Zielfahrten | ||
a) Grundtarif | 4,50 € | a) Grundtarif | 5,90 € |
b) Mindestentgelt | 4,60 €/km | b) Mindestentgelt | 6,00 €/km |
c) Arbeitstarif |
| c) Arbeitstarif |
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d) Zeittarif | 40,00 €/Std | d) Zeittarif | 40,00 €/Std |
Preise für Rollstuheltaxen (die spziell für den Transport von Rollstühlen ausgelegt sind und in denen Fahrgäste sitzend im Rollstuhl befördert werden)
Nicht Vorhanden! | 2. Zuschläge | ||
a) Grundtarif | 19,90 € | a) Für die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwagen, Blindenhunden, Rollstühlen und Gehhilfen für mobilitätsgeschränkte Fahrgäste, sowie Gepäck von Schwerbehinderten wird kein Zuschlag erhoben. | |
b) Mindestentgelt | 20,00 €/km | b) Für die Mitnahme von Gepäck und Tieren kann ein Zuschlag erhoben werden. |
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c) Arbeitstarif |
| c) Das Tragen von Gepäck zwischen Fahrzeug und Anhol- bzw. Zielort ist bei der Bestellung bzw. vor Fahrtbeginn zu vereinbaren. | |
d) Zeittarif | 40,00 €/Std | ||
Bei Fahrpreisanzeigern, welche die Möglichkeit der Kasse-Rückschaltung besitzen, muss diese eingesetzt werden. In Stellung "Kasse" ist kein Tarif wirksam. |