Der Fahrpreis aller Taxi-Unternehmen wird hierbei vom Landratsamt
Neckar-Odenwald-Kreis in dessen "Taxiverordnung" (Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen) festgelegt.
Für mehr Informationen wählen Sie bitte die entsprechende Leistung
aus:
Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen
Großraumtaxen ab 5 Fahrgastplätzen
Zuschläge